Europäische Norm EN 14960 2013

Wir von East Inflatables sind mit Flammschutz-, EN 71- und Bleifrei-Zertifikaten qualifiziert. Wir haben durch die Norm EN 14960 verifiziert. Die Norm EN 14960 wurde 2006 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie wurde geschaffen, um alle Aspekte von aufblasbaren Spielgeräten, auf denen „gesprungen“ oder „gerutscht“ wird, von der Herstellung bis zur Verwendung und Prüfung abzudecken.

Heute verwenden die meisten namhaften Hersteller von Hüpfburgen dies als Standard beim Bau neuer aufblasbarer Spielgeräte.

Die Norm ist das Ergebnis einer Initiative des Europäischen Parlaments zur Untersuchung der Herstellung, Verwendung und Prüfung von aufblasbaren Spielgeräten. Der zur Durchführung der Untersuchung eingesetzte Ausschuss umfasste Vertreter aus achtundzwanzig verschiedenen europäischen Ländern, obwohl der erste Normentwurf das Werk von nur fünf Ländern war, darunter Deutschland, Italien und das Vereinigte Königreich; es wurde 2003 veröffentlicht.

Der Norm wurde der Geltungsbereich eingeräumt, dass sie auf alle aufblasbaren Ausrüstungsgegenstände angewendet werden soll, die für die Verwendung durch Kinder bestimmt sind, insbesondere für Kinder unter 14 Jahren. Sie wurde geschaffen, um „geeignete Maßnahmen“ bereitzustellen, die Risiken und Unfallursachen in Bezug auf Konstruktion und Gestaltung adressieren Bau von aufblasbaren Spielgeräten. Letztendlich besteht der Zweck der EN 14960 darin, Schlauchboote für Benutzer sicherer zu machen.

Für Besitzer von Hüpfburgen sind in dem 47-seitigen Dokument nur wenige Punkte besonders relevant.

Einer dieser Punkte betrifft die Platzierung des Schlauchboots und besagt, dass sie:

• Niemals in der Nähe von Hindernissen wie Bäumen oder Stromleitungen platzieren.

• Niemals an einem Gefälle von mehr als 5 % aufstellen.

• Immer auf einer freien Fläche mit nicht scharfen Gegenständen oder Schutt platzieren.

• Verwenden Sie einen Zaun zur Kontrolle der Menschenmenge.

Ein anderer befasst sich mit der Überwachung von Benutzern und erklärt:

• Beaufsichtigung ist immer erforderlich

• Unbeaufsichtigte Schlauchboote sollten mit einer deaktivierten Stromquelle entleert werden. • Aufsichtspersonen sollten die Anzahl der Benutzer auf dem Hüpfburg zu jeder Zeit beschränken.

Es gibt auch Punkte, die sich mit der Wartung des Schlauchboots befassen, die Informationen enthalten über:

• Reinigung des Schlauchbootes.

• Vorbeugende Reparaturen.

• Korrektive Wartung.

Und eine große Anzahl von Punkten konzentrierte sich alle auf die Verantwortlichkeiten der Lieferanten, den Betreibern bestimmte Informationen bereitzustellen, darunter:

• Wie jährliche Tests durchgeführt werden sollten.

• Betriebsverfahren für den aufblasbaren Einsatz.

• Die Häufigkeit der Inspektionen und worauf zu achten ist.

• Wie man das Hüpfburg sicher aufstellt.

• Nutzungseinschränkungen des Schlauchbootes z.B. maximale Benutzergröße.

Dies ist natürlich nur eine kleine Auswahl der im Dokument enthaltenen Informationen, zeigt aber, dass der Standard praktisch alle Elemente des Kaufs, Besitzes und Betriebs von Schlauchbooten abdeckt.

TÜV bleifrei ASTM

Unsere Hüpfburgen werden aus „bleifreiem“ Vinyl hergestellt, was dem US Consumer Product Safety Improvement ACT (CPSIA) 2008 bestätigt und entspricht. Bleifrei bedeutet weniger als 90 ppm (Teile pro Million).

EN 14960 SGS EN 71 (feuerbeständig)


Gebläsezertifikate: CE/UL

Unsere Gebläse erfüllen das CE/UL-Zertifikat.

Australische Standards AS3533.4.1:

Alle unsere Schlauchboote werden nach australischem Standard hergestellt.

Unsere Schlösser entsprechen den australischen Standards AS3533.4.1. Wir produzieren die Schlauchboote gemäß den Anforderungen Australiens; Wir versprechen, dass unsere Produkte c entsprechen.

Geschrieben von Cathy von East Aufblasbar.